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Spanien mit Hund - Urlaub unter Palmen mit Ihrem Vierbeiner. Zahlreiche attraktive Ferienwohnungen und Ferienhäuser für Urlaub mit Hund in Spanien präsentieren wir Ihnen hier. Außerdem erwarten Sie wichtige Informationen über die Einreisebestimmungen für Hunde nach Spanien. Durchstöbern Sie gleich unsere große Ferienhaus-Datenbank:

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Wissenswertes und Einreisebestimmungen für Hunde nach Spanien

Bei der Einreise nach Spanien muss für den Hund ein EU-Heimtierausweis vorgelegt werden, in dem eine gültige Tollwutimpfung eingetragen ist. Die Impfung sollte mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) erfolgt sein. Die Erstimpfung eines Welpen muss mindestens 21 Tage zurück liegen. Es gibt auch Informationsquellen, die von 31 Tagen sprechen. Die letzte Impfung des Hundes gegen Tollwut darf nicht älter als 12 Monate sein bzw. sollte der Impf-Intervall  den Empfehlungen des Impfstoffherstellers entsprechen.

Einreise mit Hund nach Spanien
Lhasa Apso genießt Autofahrt
© Mike2focus | Dreamstime.com 

Naturgemäß muss ein Welpe bei der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 3 Monate alt sein. Jüngere Tiere können ausnahmsweise ungeimpft nach Spanien einreisen, sofern keine akute Tollwutgefährdung besteht. Bitte lassen Sie sich dazu von Ihrem Tierarzt beraten, da in dem Fall weitere Vorschriften zu beachten sind.

Es ist ferner ratsam, sich vom Tierarzt ein Gesundheitszeugnis für den Hund ausstellen zu lassen, so dass die Einreise nach Spanien ohne Komplikationen erfolgen kann.

Um den Hund eindeutig identifizieren zu können, muss ihm ein Mikrochip  implantiert worden sein. Alternativ wird während einer Übergangszeit bis Anfang Juli 2011 auch eine gut lesbare Tätowierung akzeptiert.

Für als gefährlich eingestufte Rassen wie Pitbull Terrier, der Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú und der Akita-Inú gilt generell die Leinen- und Maulkorbpflicht. Sollte der Hundebesitzer eine dieser oder ähnlicher Rassen führen, kann es zusätzlich notwendig werden, das Tier bei der zuständigen Gemeinde anzumelden und auch ein „Kampfhundeformular“ auszufüllen.

Weitere  Auskünfte erhalten Sie bei der spanischen Botschaft.

Mitnahme des Hundes in öffentlichen Verkehrsmitteln

In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. In Zügen reisen die Tiere in einer Transportbox im Gepäckwagenabteil. Das sollte man sich vorab natürlich gut überlegen und im Fall des Falles eine Hundetransportbox parat haben.

Alle Angaben ohne Gewähr
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* Foto oben: Spürhundwelpe © Foto-front | Dreamstime.com

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